Spenden und Steuern - Ein wichtiges Thema
Steuerrechtliche Kurzinformation für Sie
Ihre Spende vermindert Ihr zu versteuerndes Einkommen!
Im September 2007 verabschiedete der Bundesrat den „Gesetzesentwurf zur Stärkung des Bürgerschaftlichen Engagements“. Das Gesetz, das rückwirkend zum 01. Januar 2007 in Kraft tritt, bringt viele Verbesserungen für Spender und Stifter.
Der Förderverein des Kinderhospizes Mitteldeutschland in Tambach-Dietharz ist als gemeinnützig anerkannt, so dass Sie Ihre Spenden bis zu 20% Ihres zu versteuerndes Einkommens beim Finanzamt geltend machen können.
Bis zu einem Spendenbetrag von 200,00 Euro gilt der Einzahlungsbeleg oder Ihr Kontoauszug als Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) und kann beim Finanzamt eingereicht werden. Für höhere Beträge erhalten Sie – sofern uns Ihre vollständige Adresse bekannt ist – nach Ihrer Zuwendung eine Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung).
Selbstverständlich senden wir Ihnen auch für Beträge unter 200,00 Euro auf Wunsch eine Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) zu.
Wenn Sie uns regelmäßig unterstützen, erhalten Sie von uns eine Gesamtspendenbescheinigung im Folgejahr Ihrer Einzahlung.
Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen gern für Rückfragen zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Sie haben gespendet aber keine Spendenquittung erhalten? Klicken Sie hier.






